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ᐳ                    Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Stirz Immobilien UG

§ 1 Anwendungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Maklerverträge, die zwischen Stirz Immobilien UG mit Sitz im Buchenweg 2, 88690 Uhldingen-Mühlhofen (im Folgenden „Stirz Immobilien“ oder „wir“ genannt),

und unseren Kunden abgeschlossen werden. Unsere Dienste stehen sowohl Verbrauchern als auch Unternehmern zur Verfügung. Sofern wir im Text die männliche Form verwenden, geschieht dies ausschließlich aus Gründen einer besseren Lesbarkeit heraus; alle Bezeichnungen gelten gleichermaßen für jedes Geschlecht.


 

§ 2 Provisionsrechnung

Die Provisionserklärung wird im Falle eines provisionsauslösenden Hauptvertragsschlusses ausschließlich von der Stirz Immobilien UG (haftungsbeschränkt), ansässig im Buchenweg 2, 88690 Uhldingen-Mühlhofen eine Provisionsrechnung ausgestellt. Der Kunde ist nur an erstere schuldbefreiend zahlungsverpflichtet. Die Bankkontodaten lauten wie folgt: Volksbank Überlingen (IBAN: DE43 6906 1800 0005 4189 09. Es gelten außerdem alle gesetzlichen Bestimmungen entsprechend dem Fall.

§ 3 Diskretion

Die von uns bereitgestellten Informationen und Dokumente sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Regel haftet der Kunde auf Schadensersatz.

§ 4 Haftung

Im Hinblick auf § 4 möchten wir darauf hinweisen, dass sämtliche von uns weitergegebenen Objektinformationen sowie Unterlagen und Pläne vom jeweiligen Dritten (z.B. Verkäufer oder Vermieter) stammen. Aus diesem Grund können wir keinerlei Gewährleistung oder Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.

Es obliegt daher unseren geschätzten Kunden selbstverständlich die in diesen Dokumentationen enthaltenen Informationen genauestens zu prüfen, um sicherzustellen, dass diese korrekt sind. Im Falle einer leicht fahrlässig verursachten Schadenssituation ist eine Haftung durch die Stirz Immobilien UG lediglich dann gegeben, wenn eine konkrete Vertragspflicht vorliegt - welche den Charakter des gesamten Vertrages maßgeblich beeinflusst hat - ,auf dessen Erfüllbarkeit der Kunde sich berufen darf; wobei auch hier nur ein begrenzter typischer bzw. vorhersehbarer Schaden geltend gemacht werden kann.

Diese Regelungen gelten jedoch nicht bei schwerwiegenden Personenschädigungsfällen von Leben, Körpern, Gesundheit sowohl als auch im Fall vorgeschriebener Garantieübernahmen, zum Beispiel beim Kauf eines Produkts

§ 5 Verbraucherhinweise

Gemäß Artikel 14 Absatz 1 der ODR-VO möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Europäische Kommission unter https://... eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereitstellt. Wir als Unternehmen sind jedoch weder verpflichtet noch dazu berechtigt, an einem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen. Zudem nehmen wir auch nicht am Verfahren zur alternativen Streitschlichtung in Angelegenheiten von Verbrauchern gemäß §36 VSBG teil.

Im § 5 der Verbraucherhinweise wird auf die Möglichkeit einer Online-Streitbeilegung hingewiesen, welche durch Artikel 14 Absatz 1 ODR-VO ermöglicht wird. Die Europäische Kommission stellt hierfür eine Plattform unter https://... bereit. Es ist anzumerken, dass wir weder verpflichtet noch dazu bereit sind an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen oder am alternativen Verfahren gemäß §36 VSBG mitzuwirken.

§ 6 Gerichtsstand

Falls unser Kunde als Kaufmann gemäß des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt, ist Überlingen der Gerichtsstand. Das geltende Recht ist das deutsche Gesetz. Bei Verbrauchern tritt diese Wahl nur in Kraft, wenn keine zwingenden Bestimmungen aus dem EU-Staat oder der Schweiz verletzt werden und somit Schutz entzogen wird für den Fall dass ihr gewöhnlicher Aufenthalt sich dort befindet.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollte es vorkommen, dass bestimmte Absätze oder Klauseln in diesem Vertrag unwirksam sind oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit des Gesamtvertrages bleibt davon unberührt und tritt weiterhin in Kraft.

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